Darf mein (Blindenführ-) Hund mit der Rolltreppe fahren? - www.dogxaid.org

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Darf mein (Blindenführ-) Hund mit der Rolltreppe fahren?


Seit 2009 gilt die europäische Richtlinie 2006/42/EG für das Inverkehrbringen von Fahrtreppen, umgangssprachlich Rolltreppen.

Die Maschinenbauverordnung (9. GPSGV) setzt diese Richtlinie in deutsches Recht um. Sie wurde angepasst, um die Sicherheit und Gesundheit von Menschen und Tieren zu gewährleisten.


Speziell für den Hundehalter gilt dabei, dass der Vierbeiner keine Rolltreppe betreten darf.

Die Norm DIN EN 115 weist Hersteller und Betreiber von Rolltreppen an, das Gebotszeichen „Hunde müssen getragen werden“ am Zugang der Rolltreppe anzubringen..


Wer sich nicht an diese Warnung hält, macht sich zwar nicht strafbar, handelt jedoch auf eigene Gefahr.


Dem Blindenführhundhalter könnte bei Missachtung der Norm und Gesetzeslage, grobe Fahrlässigkeit und damit mangelnde Sorgfaltspflicht gegenüber seinem Hilfsmittel nachgewiesen werden. Im schlimmsten Fall wäre er seiner Krankenkasse zu Schadensersatz verpflichtet. Überdies könnte die Krankenkasse eine Ersatzversorgung mit dem Hilfsmittel Blindenführhund verweigern. /as





Autor: root -- 24.12.2012 12:27:25


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