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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für von Dogxaid e.V. organisierte und angebotene Veranstaltungen
§ 1 Vertragsgegenstand
Dogxaid e.V. plant und organisiert Veranstaltungen für Menschen mit und ohne Handicap, mit und ohne Servicehund. Der Verein gibt die Inhalte der Veranstaltungen rechtzeitig über die Medien und die Internetseite bekannt. Die Ankündigung enthält erste Angaben zur Veranstaltung: Datum, Ort, Unterkunft, Kosten für Veranstaltung und Unterkunft sowie den Anmeldeschluss.
Der verbindlich angemeldete Teilnehmer (siehe dazu auch § 3) erhält zeitnah detaillierte Unterlagen zur Veranstaltung.
§ 2 Teilnahmebedingungen
Dogxaid e.V. Veranstaltungen sind in der Regel auf eine bestimmt Anzahl Teilnehmer mit oder ohne Hund begrenzt.
Die Teilnehmer sollten physisch und psychisch in der Lage sein, an der angebotenen Veranstaltung teil zu nehmen.
Die mitgebrachten Hunde müssen gepflegt, gesund und sozialverträglich sein.
Der Halter versichert mit der Anmeldung, dass er für Schäden, die er oder sein Hund verursacht aufkommt, sodass weder Dogxaid e.V. noch die betreffende Unterkunft einen Schaden (Personen- Sach- oder Vermögensschaden) aus der Veranstaltung hat.
Empfehlung: Gültige Haftpflichtversicherung für Hund und Hundehalter.
Dogxaid e.V. haftet nicht für Schäden bei der An- und Abreise zur Veranstaltung.
Dogxaid e.V. behält sich außerdem vor, Halter mit unverträglichen Hunden von der Veranstaltung auszuschließen.
§ 3 Anmeldung und Bezahlung
Interessenten melden sich schriftlich oder telefonisch bei der Geschäftsstelle an; sie werden in der Reihenfolge der Anmeldung berücksichtigt. Teilnehmer, deren Anmeldung die Anzahl der ursprünglichen Teilnehmergrenze überschreitet werden auf einer Nachrückliste erfasst, sie werden berücksichtigt, falls die Situation dies zulässt.
Bei der Anmeldung erhält der Teilnehmer die Bankverbindung zur Begleichung, der bereits in der Veranstaltungsankündigung genannten Veranstaltungskosten.
Der Teilnehmer ist erst nach dem Eingang des genannten Betrags auf dem Vereinskonto verbindlich angemeldet (Vertragsabschluss). Er erhält eine Bestätigung der Anmeldung.
§ 4 Rücktritt durch den Teilnehmer
Der bereits angemeldete Teilnehmer kann durch eine schriftliche Erklärung an die Dogxaid e.V. Geschäftsstelle von seiner Teilnahme zurück treten. Maßgeblich dabei ist die Schriftform mit Ort, Datum und Unterschrift des Teilnehmers und das Eingangsdatums des Schreibens in der Geschäftsstelle.
§ 5 Rückerstattung der Kosten
Für evtl. bereits für die Veranstaltung geleistete Zahlungen an Dogxaid e.V. erstattet der Verein im Fall eines Teilnehmerrücktritts:
Bis 6 Wochen vor der Veranstaltung 50% der Kosten.
Bis 4 Wochen vor der Veranstaltung 25% der Kosten.
Innerhalb der letzten 4 Wochen vor der Veranstaltung erstattet Dogxaid e.V. keine Kosten zurück.
§ 6 Rücktritt durch Dogxaid e.V.
Dogxaid e.V. behält sich vor, Veranstaltungen aus triftigem Grund abzusagen.
Dogxaid e.V. haftet nicht für Schäden, die den Teilnehmern durch diese Absage entstehen.
Die Geschäftsstelle informiert verbindlich angemeldete Teilnehmer unverzüglich.
Bereits bezahlte Beiträge werden den Teilnehmern dann in vollem Umfang erstattet.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.
§ 8 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Passau.
Autor: root -- 07.10.2012 20:34:24
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