Blindenhund auf Krankenschein. Landessozialgericht stärkt die selbständige Lebensführung Behinderter
Kurzbeschreibung: Mit Urteil vom 26. Oktober 2007 - L 4 KR 5486/05 - hat der 4. Senat entschieden, dass die gesetzliche Krankenkasse einer blinden Versicherten einen Blindenführhund als Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen hat.